Die Tätigkeit als Wahlhelfer ist ein Ehrenamt, d. h. sie erfolgt freiwillig und wird unentgeltlich geleistet. Stattdessen wird den Wahlvorständen eine Aufwandsentschädigung gewährt, die als "Erfrischungsgeld" bezeichnet wird. Sie dient der Verpflegung über den Tag sowie der Hin- und Rückfahrt des Wahlhelfers.