Hauptwohnung

Achtung! Hier unterscheiden sich Landes- und Bundeswahlrecht!

Regelung zur Landtagswahl

Bei Personen, die innerhalb Deutschlands mehrere Wohnungen haben, ist die Wohnung Hauptwohnung, in der sich die Person gewöhnlich (im Alltag) aufhält. Dies muss der jeweiligen Meldebehörde mitgeteilt werden. Nur im Wahlkreis/Stimmbezirk der Hauptwohnung ist die Person wahlberechtigt.

Regelung zur Bundestagswahl

Bei Personen, die innerhalb Deutschlands mehrere Wohnungen haben, ist die Wohnung Hauptwohnung, in der sich die Person gewöhnlich (im Alltag) aufhält. Dies muss der jeweiligen Meldebehörde mitgeteilt werden. Nur im Wahlkreis/Wahlbezirk der Hauptwohnung ist die Person wahlberechtigt.