Kreiswahlausschuss

Der Kreiswahlauschuss überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl in den entsprechenden Wahlkreisen.

Er besteht aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzenden und sechs Beisitzern, die vom Rat der Stadt gewählt werden.

Die Zuständigkeit des Kreiswahlausschusses umfasst die Entscheidung über Einsprüche im Wahlvorschlagsverfahren, die Zulassung oder Zurückweisung von Kreiswahlvorschlägen sowie die Feststellung des Wahlergebnisses.