Sofern die gesetzliche Mindestanzahl von 3 Wahlhelfern - darunter der Wahlvorsteher und der Schriftführer bzw. deren Stellvertreter - während der Wahlhandlung bzw. 5 Wahlhelfern - darunter ebenfalls der Wahlvorsteher und der Schriftführer bzw. deren Stellvertreter - zur Auszählung gegeben ist, vermerken Sie den Ausfall in der Niederschrift. Wird die Mindestanzahl jedoch unterschritten, rufen Sie umgehend im Wahlamt unter der Nummer 02161/25-53111 an.