An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Ich bin im Wahlvorstand und am Wahltag erkrankt.
Bitte melden Sie sich umgehend beim Wahlamt unter der Nummer 02161/25-53111 oder 02161/25-53110.