An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Mitglieder des Wahlvorstandes sind morgens nicht erschienen. Was kann ich tun?
Rufen Sie rechtzeitig, bis spätestens 8.00 Uhr, beim Wahlamt unter der Nummer 02161/25-53111 an.