Sie entscheiden gemeinsam im Wahlvorstand über die Gültig- und Ungültigkeit von Stimmzetteln. Kommt es zu keiner mehrheitlichen Entscheidung im Wahlvorstand, ist die Stimme des Wahlvorstehers ausschlaggebend. Die Entscheidung über die Gültig- oder Ungültigkeit einer Stimme wird auf der Rückseite des Stimmzettels vermerkt. Alle Stimmzettel, über die eine Entscheidung getroffen wurde, kommen in den dafür vorgesehenen Umschlag und sind der Niederschrift beizufügen.