Der Wahlvorstand prüft und überwacht die Wahlhandlung in dem jeweiligen Wahllokal. Darüber hinaus stellt er das Wahlergebnis für den jeweiligen Bezirk fest. Während und nach der Wahlhandlung hat er im Rahmen seiner Funktion diverse Entscheidungen zu treffen (z. B. über die Gültigkeit eines Stimmzettels oder die Wahlberechtigung von Personen).