Ehrenamtliche Tätigkeit
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer ist ein Ehrenamt, d. h. sie erfolgt freiwillig und wird unentgeltlich geleistet. Stattdessen wird den Wahlvorständen eine Aufwandsentschädigung gewährt, die als "Erfrischungsgeld" bezeichnet wird. Sie dient der Verpflegung über den Tag sowie der Hin- und Rückfahrt des Wahlhelfers.