Repräsentative Wahlstatistik

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Achtung! Hier unterscheiden sich Landes- und Bundeswahlrecht!

Regelung zur Landtagswahl: 

In vom Land ausgewählten Stimmbezirken wird (unter Wahrung des Wahlgeheimnisses!) eine Wahlstatistik bezüglich der Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen durchgeführt und veröffentlicht. Dazu werden Stimmzettel verwendet, die mit einem Kennbuchstaben versehen sind.

Regelung zur Bundestagswahl: 

In vom Land ausgewählten Wahlbezirken wird (unter Wahrung des Wahlgeheimnisses!) eine Wahlstatistik bezüglich der Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen durchgeführt und veröffentlicht. Dazu werden Stimmzettel verwendet, die mit einem Kennbuchstaben versehen sind.