Achtung! Hier unterscheiden sich Landes- und Bundeswahlrecht!
Regelung zur Landtagswahl
Ein Abgeordneter ist ein Mitglied des Landtags (MdL).
Abgeordnete werden alle fünf Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt, und sind als Vertreter des Volkes des Landes Nordrhein-Westfalen weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen (Freies Mandat).
Regelung zur Bundestagswahl
Ein Abgeordneter ist ein Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB).
Abgeordnete werden alle vier Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt, und sind als Vertreter des ganzen Volkes weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen (Freies Mandat).