Schnellmeldung

Mit der Schnellmeldung gibt der Wahlvorsteher das im Stimmbezirk ermittelte Wahlergebnis an das Wahlamt weiter.

Die telefonisch zu verlesende Schnellmeldung erfolgt auf Grundlage des Schnellmeldeformulares, das den allgemeinen Wahlunterlagen beiliegt. Bereits während der telefonischen Durchgabe erfolgt eine Plausibilitätsprüfung des ermittelten Ergebnisses.