Wahlvorsteher und Stellvertreter werden vom Oberbürgermeister zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Beisitzer werden vom Wahlvorsteher verpflichtet.
Wahlvorsteher und Stellvertreter werden vom Oberbürgermeister zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Beisitzer werden vom Wahlvorsteher verpflichtet.