Wahlkreise

Achtung! Hier unterscheiden sich Landes- und Bundeswahlrecht!

Regelung zur Landtagswahl

Das Wahlgebiet - sprich das Land Nordrhein-Westfalen - wird zur Durchführung der Landtagswahl in insgesamt 128 Landtagswahlkreise eingeteilt. Die Stadt Mülheim an der Ruhr bildet den Wahlkreis 64 - Mülheim I sowie zusammen mit der Stadt Essen den Landtagswahlkreis 65 Essen I - Mülheim II. Für jeden dieser Wahlkreise zieht ein Direktkandidat in den Landtag ein. 

Regelung zur Bundestagswahl

Das Wahlgebiet - sprich die Bundesrepublik Deutschland - wird zur Durchführung der Bundestagswahl in insgesamt 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Stadt Mülheim an der Ruhr bildet gemeinsam mit der Stadt Essen den Wahlkreis 118 - Mülheim - Essen I. Für jeden dieser Wahlkreise zieht ein Direktkandidat in den Landtag ein.