Wahlschein

Achtung! Hier unterscheiden sich Landes- und Bundeswahlrecht!

Regelung zur Landtagswahl

Wahlberechtigte können, sofern sie an der Briefwahl teilnehmen möchte oder in einem anderen Wahlraum des gleichen Landtagswahlkreises ihre Stimme abgeben möchten, einen Wahlschein beantragen. Hinsichtlich der Antragstellung siehe auch "Wahlscheinantrag". Auf dem Wahlschein hat der Wähler oder die Hilfsperson dem Bürgermeister an Eides statt zu versichern, dass der Stimmzettel persönlich oder gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet worden ist. Ohne eine Unterzeichnung der Erklärung an Eides statt wird der Wahlschein einschließlich der eingereichten Briefwahlunterlagen nicht zur Wahl zugelassen.

Regelung zur Bundestagswahl

Wahlberechtigte können, sofern sie an der Briefwahl teilnehmen möchten oder in einem anderen Wahlraum des gleichen Bundestagswahlkreises ihre Stimme abgeben möchten, einen Wahlschein beantragen. Hinsichtlich der Antragstellung siehe auch "Wahlscheinantrag". Auf dem Wahlschein hat der Wähler oder die Hilfsperson dem Oberbürgermeister an Eides statt zu versichern, dass der Stimmzettel persönlich oder gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet worden ist. Ohne eine Unterzeichnung der Erklärung an Eides statt wird der Wahlschein einschließlich der eingereichten Briefwahlunterlagen nicht zur Wahl zugelassen.