Wahlvorsteher

Achtung! Hier unterscheiden sich Landes- und Bundeswahlrecht!

Regelung zur Landtagswahl

Der Wahlvorsteher ist Mitglied des Wahlvorstandes. Er leitet die Tätigkeit des Wahlvorstandes bei der Wahlhandlung und der Stimmenauszählung.
Außerdem:

  • verpflichtet er die Mitglieder des Wahlvorstandes zur Verschwiegenheit,
  • eröffnet und beendet die Wahlhandlung,
  • berichtigt, wenn nötig, das Wählerverzeichnis,  
  • gibt Entscheidungen des Wahlvorstandes bekannt und
  • gibt das Wahlergebnis im Stimmbezirk bekannt.

Der Wahlvorsteher hat im Wahlvorstand einen Stellvertreter, der in dessen Abwesenheit die beschriebenen Aufgaben übernimmt. Einer von beiden muss während der gesamten Wahlhandlung und der Auszählung immer anwesend sein.

Regelung zur Bundestagswahl

Der Wahlvorsteher ist Mitglied des Wahlvorstandes. Er leitet die Tätigkeit des Wahlvorstandes bei der Wahlhandlung und der Stimmenauszählung.
Außerdem:

  • verpflichtet er die Mitglieder des Wahlvorstandes zur Verschwiegenheit,
  • eröffnet und beendet die Wahlhandlung,
  • berichtigt, wenn nötig, das Wählerverzeichnis,  
  • gibt Entscheidungen des Wahlvorstandes bekannt und
  • gibt das Wahlergebnis im Wahlbezirk bekannt.

Der Wahlvorsteher hat im Wahlvorstand einen Stellvertreter, der in dessen Abwesenheit die beschriebenen Aufgaben übernimmt. Einer von beiden muss während der gesamten Wahlhandlung und der Auszählung immer anwesend sein.