Stimmenauszählung

Frage 1 von 17

Frage 1

Wann darf mit der Auszählung der Stimmen begonnen werden?

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Antwort

Nach dem Ende der Wahlzeit um 18:00 Uhr (im Wahlraum befindliche Wähler dürfen noch ihre Stimme abgeben).

Wenn alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben haben.

Wenn der Wahlvorstand dieses mindestens mehrheitlich beschließt.

Wenn sich abzeichnet, dass keine Wähler mehr zur Wahl erscheinen werden (z. B. bei schlechtem Wetter).